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Der Kaufprozess einer Immobilie beginnt in der Regel mit der Besichtigung und der anschließenden Kaufabsicht des Interessenten. Sobald sich Käufer und Verkäufer auf den Kaufpreis geeinigt haben, werden alle relevanten Unterlagen geprüft (Grundbuch, Energieausweis, Teilungserklärung, Protokolle, Pläne usw.). Parallel dazu klärt der Käufer seine Finanzierung mit der Bank und erhält eine Finanzierungsbestätigung. Anschließend wird der Kaufvertragsentwurf vom Notar erstellt und beiden Parteien zur Prüfung zugesendet. Nach Durchsicht und eventuellen Anpassungen findet der notarielle Beurkundungstermin statt. Mit der Unterschrift wird der Kauf verbindlich, und der Notar übernimmt die Abwicklung – darunter Auflassungsvormerkung, Zahlungsaufforderung und Umschreibung im Grundbuch. Nach Zahlung des Kaufpreises erfolgt die Schlüsselübergabe und der Käufer wird offiziell neuer Eigentümer.
Für den Kauf einer Immobilie benötigen Sie nur wenige, aber wichtige Unterlagen. Entscheidend ist zunächst ein gültiger Personalausweis oder Reisepass für den Notartermin. Wenn Sie die Immobilie finanzieren möchten, verlangt Ihre Bank außerdem Unterlagen wie Gehaltsnachweise, Kontoauszüge und Informationen zur Immobilie, um Ihnen eine Finanzierungsbestätigung ausstellen zu können. Alle weiteren Dokumente wie Grundbuchauszug, Energieausweis, Teilungserklärung oder Pläne stellt in der Regel der Verkäufer bzw. der Immobilienberater bereit. Sobald alles vollständig ist, kann der Notar den Kaufvertrag vorbereiten.
Bei der Immobilienfinanzierung stellt Ihre Bank zunächst fest, wie viel Sie sich leisten können. Dafür prüft sie Ihr Einkommen, Ihre Ausgaben und Ihr verfügbares Eigenkapital. Auf dieser Basis erhalten Sie ein Finanzierungsangebot, das meist aus einem Bankdarlehen mit festem Zinssatz besteht. Wichtig ist, dass Sie vor dem Kauf eine verbindliche Finanzierungsbestätigung bekommen – sie zeigt dem Verkäufer, dass Sie zahlungsfähig sind. Achten Sie bei der Finanzierung besonders auf die Zinsbindung, die monatliche Rate, mögliche Sondertilgungen und die Gesamtlaufzeit. Je besser diese Punkte zu Ihrer persönlichen Situation passen, desto sicherer und planbarer ist Ihre Finanzierung.
Rechtlich verbindlich wird der Kauf erst mit der Unterschrift beim Notar. Vorher – also während Besichtigung, Preisverhandlung oder Reservierung – besteht für Sie keinerlei rechtliche Verpflichtung. Erst wenn beide Parteien den notariellen Kaufvertrag unterzeichnet haben, ist der Kauf gültig. Der Notar erklärt Ihnen den gesamten Vertrag Schritt für Schritt und stellt sicher, dass alle Punkte verständlich und korrekt sind. Sie können sich also darauf verlassen, dass nichts ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung verbindlich wird.
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